Schimmelschaden als Fall für die Versicherung

Oh Schreck, ein Schimmelbefall! Wer in seinen Wohnräumen auf Wänden und sogar an Einrichtungsgegenständen Schimmel findet, sollte sich umgehend um die Schadensabklärung und die Beseitigung des Schimmels kümmern. Nur so können weitere Schäden an der Wohnung und den Möbeln sowie ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit vermieden werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter stehen dann auch vor vielen Fragen. Wer haftet für die Schäden? Wer trägt die Kosten für das Gutachten bei Schimmel in der Wohnung? Wer zahlt für die professionelle Schimmelentfernung? Zahlt bei einem Schimmelschaden die Versicherung? Und wenn ja, welche? Erfahren Sie in diesem Artikel alles über Ihre Rechte und das richtige Vorgehen bei einem Schimmelschaden.

Schimmel in der Wohnung: Wer zahlt für Gutachten, Entfernung und Schäden?

Schimmelschaden an der Wand zahlt die VersicherungAllgemein gilt das Verursacherprinzip: Wer für die Entstehung von Schimmel verantwortlich ist, haftet auch. Dabei ist die Ursache für den Schimmelbefall nicht immer auf den ersten Blick eindeutig. Klar ist nur: Um sich ansiedeln und wachsen zu können, benötigen Schimmelpilze Feuchtigkeit. Das gilt für alle Schimmelarten gleichermassen – ganz gleich, ob es sich um Schwarzschimmel, weissen Schimmel oder einen andersfarbigen Schimmelpilz handelt. Ursachen für übermässige Feuchtigkeit in der Wohnung können unter anderem sein:

  • zu hohe Luftfeuchtigkeit
  • falsches Lüften oder falsches Heizen
  • feuchte Wände durch (unentdeckten) Wasserschaden
  • bauliche Mängel wie z.B. fehlerhafte Dämmung (Wärmebrücken) oder Eindringen von Feuchtigkeit von aussen

All dies kann einen Befall mit Schimmel begünstigen. Allerdings wird auch deutlich: Einige der Ursachen liegen in der Verantwortung der Mieter (Nutzerverhalten), für andere sind die Vermieter verantwortlich (Mängel an der Bausubstanz). Meist ist die Entstehung von Schimmel ein komplexes Zusammenspiel und hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Zeigt sich ein Schimmelbefall in der Wohnung oder im Keller, kommt es daher zwischen Mieter und Vermieter mitunter zum Streit. Oft kann nur ein speziell geschulter Schimmelexperte klären, welche Ursache dem Schimmelbefall tatsächlich zugrunde liegt. So lässt sich zwischen Mieter und Vermieter Rechtsklarheit schaffen. Und nur so kann zweifelsfrei die Frage beantwortet werden: „Schimmel in der Wohnung – wer zahlt für die entstandenen Kosten und Schäden?“

Schimmel durch Mängel an der Bausubstanz: Der Vermieter zahlt

Stellt sich heraus, dass Baumängel den Schimmelschaden verursacht haben, muss der Vermieter bzw. dessen Versicherung zahlen. Für den Zeitraum, in dem der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäss nutzen konnte (z.B. wenn sich Schimmel im Schlafzimmer zeigt und die Bewohner dieses bis zur Schimmelbeseitigung nicht zum Schlafen nutzen können), kann eine Minderung des Mietzins beantragt werden. Die Höhe der Minderung bestimmt sich nach dem Umfang der Einschränkungen.

Schimmelbefall durch fehlerhaftes Mieterverhalten

Kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Schäden durch falsches Nutzerverhalten entstanden sind, zahlt der Mieter für die Beseitigung des Schimmels. Der am Mietobjekt entstandene Schimmelschaden kann ggf. durch die Versicherung des Mieters abgedeckt werden. Wurden Möbel oder Kleidung durch die Schimmelpilze in Mitleidenschaft gezogen oder sind weitere Kosten entstanden, sind diese in der Regel nicht versichert.

Die Besonderheit: Der Vermieter trägt die Beweislast. Nur wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass der Schimmelbewuchs aus falschem Lüften, zu wenig Heizen, falscher Möbel-Anordnung oder einer anderen Art des fehlerhaften Mieterverhaltens resultiert, ist der Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich.

Wie sollten Sie sich bei Entdecken von Schimmel verhalten?

Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung?Unabhängig davon, ob bei einem Schimmelschaden die Versicherung zahlt oder nicht, sollten Sie einige Verhaltensweisen beachten. So sind Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

  1. Melden Sie als Mieter den Schimmelschaden umgehend Ihrem Vermieter oder Verwalter! Rufen Sie am besten direkt an und senden Sie im Anschluss ein Einschreiben. Denn: Melden Sie den Schimmel nicht sofort, können Sie für eventuelle Folgeschäden haftbar gemacht werden!
  2. Fotografieren Sie sämtliche befallene Flächen! Wände, Möbel, Fugen, Nischen am Fenster, Kleidung – wo auch immer sich der Schimmel zeigt, sollten Sie Fotos davon machen.
  3. Dokumentieren Sie den Fall bestmöglich! Dokumentieren Sie den Schaden und notieren Sie sich wichtige Hinweise für den Schimmelexperten. Für die weitere Abklärung ist der Vermieter oder Verwalter zuständig.

Allgemein gilt außerdem:

  • Lüften Sie häufig
  • Räume mit starkem Schimmelbefall gegenüber anderen Räumen geschlossen halten
  • Entfeuchtungsgeräte nicht vor der Schimmelentfernung in Betrieb nehmen
  • Allfällige gesundheitliche Probleme sollten beim Arzt abgeklärt werden

Weitere Informationen erhalten Bewohner, Mieter und Vermieter auch im Informationsschreiben „Schimmel in Wohnräumen“ des Bundesamtes für Gesundheit.

Der Schimmelexperte hilft

Vermieter sollten in jedem Fall einen Fachmann für Schimmelreinigung und Schimmelsanierung beauftragen. Als langjährige Schimmelprofis besitzen wir bei CASANO viel Erfahrung im Umgang mit Schimmel. Wir kümmern uns um die Begutachtung des Schimmelschadens und führen auch weitere Dienstleistungen wie mikrobiologische Analysen, Raumklimamessungen und Bauthermographie durch. Ist die Ursache für den Schimmelbefall geklärt, kümmern wir uns um die dauerhafte und sichere Entfernung des Schimmels – ohne dass sich der Schimmelpilz über die Luft oder Rückstände in der Bausubstanz ungewollt weiter verbreiten kann. Gerne beraten wir Sie auch zu Themen wie Schimmelschaden und Versicherung sowie zu Fragen wie „Schimmel in der Wohnung: Wer zahlt?“. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und lassen Sie sich umfassend durch unsere Experten beraten!

Sie können uns auch unkompliziert einen Schimmelschaden online melden. Nutzen Sie einfach unser praktisches Online-Formular und senden Sie uns direkt Fotos des Schimmelbefalls mit! Wir beurteilen Ihren konkreten Fall und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung, um die notwendigen Massnahmen zu besprechen.

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